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Kinderschutzkonzept

 

Schutzkonzept des TSV JAHN 05 Düsseldorf-Oberkassel e.V. gegen sexualisierte und interpersonelle Gewalt

„Schweigen schützt die Falschen.“

 

unterstützt durch:

KIDS CARE

(ein Projekt vom Kinderschutzbund Düsseldorf e.V.)

 

Inhaltsverzeichnis

 

0 Präambel

1 Professionalität

2 Bereiche des Schutzkonzeptes

2.1 Qualifizierung

2.2 Prävention

2.2.1 Sensibilisierung

2.2.2 Förderung von Persönlichkeiten

2.2.3 Ansprechpartner:innen Kinderschutz

2.2.4 Erweitertes Führungszeugnis

2.2.5 Beschwerdemanagement

2.3 Interventionsleitfaden bei Kindeswohlgefährdung

2.4 Öffentlichkeitsarbeit (nach außen und innen)

3 Anhang

3.1 Verhaltensregeln im TSV JAHN 05 Düsseldorf-Oberkassel e.V.

3.2 Interventionsleitfaden bei Kindeswohlgefährdung

3.3 Wichtige Erreichbarkeiten

 

0 Präambel

Der Kinder- und Jugendschutz genießt beim TSV JAHN 05 Düsseldorf-Oberkassel e.V.1 oberste Priorität. Aus diesem Grund wird das folgende Schutzkonzept, das aus mehreren Bausteinen besteht, als zentrale Verhaltensregel für alle Personen bestimmt, die für oder im Auftrag des Vereins qualifizierte Kontakte zu Kindern und Jugendlichen haben. Kinderschutz ist eine Haltung. Wichtig ist, dass alle Beteiligten im Verein diese Haltung vertreten.


1 Professionalität

Unser Verein hat das Schutzkonzept mit Unterstützung von KIDS CARE (ein Projekt vom Kinderschutzbund Düsseldorf e.V.) erstellt.

Die Initiative KIDS CARE ist ein ganzheitliches Programm zur Prävention und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt.

Es wurde vom Kinderschutzbund OV Düsseldorf e.V. in Kooperation mit dem Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V. entwickelt und wird nun gemeinsam mit dem Stadtsportbund und dem Jugendamt der Landeshauptstadt Düsseldorf allen Düsseldorfer Sportvereinen angeboten. Kids Care ist ein Projekt, dass Sportvereine bei der Erstellung eines Schutzkonzeptes gegen sexualisierte und interpersonelle Gewalt unterstützt.

 

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1 im folgenden Verein genannt

 

2 Bereiche des Schutzkonzeptes

Das folgende Schutzkonzept ist auf eine ganzheitliche Herangehensweise ausgerichtet.

2.1 Qualifizierung

Für einen wirksamen Kinder- und Jugendschutz ist die Qualifizierung und Auswahl aller Personen, die Kontakt zu diesen Gruppen haben, von elementarer Bedeutung. Aus diesem Grund werden alle Übungsleiter:innen und Gruppenhelfer:innen, sowie uns anvertraute Betreuungspersonen, von unseren ausgebildeten Kinderschutzbeauftragten regelmäßig für das Thema sensibilisiert und qualifiziert. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist in den Übungsleiterverträgen verankert.

Schulungen und Workshops finden in Kooperation mit KIDS CARE vom Kinderschutzbund Düsseldorf statt.

Die für dieses Schutzkonzept zuständigen und verantwortlichen Ansprechpartner des Vereins haben an der Ausbildung „Qualifizierung von Ansprechpersonen zum Schutz
vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport der Bünde, Fachverbände und Vereine des Stadtsportbundes Düsseldorf“
in Kooperation mit KIDS Care vom Kinderschutzbund, teilgenommen.

 

2.2 Prävention

2.2.1 Sensibilisierung „VERHALTENSREGELN ZUR PRÄVENTION SEXUALISIERTER UND INTERPERSONELLER GEWALT“

Die für dieses Schutzkonzept zuständigen und verantwortlichen Ansprechpartner:innen des Vereins sensibilisieren alle Übungsleiter:innen und Gruppenhelfer:innen des Vereins. Mit der Unterzeichnung der „VERHALTENSREGELN ZUR PRÄVENTION SEXUALISIERTER UND INTERPERSONELLER GEWALT“ werden die Verhaltensregeln von Ihnen anerkannt.


2.2.2 Förderung von Persönlichkeiten

Zur Stärkung und Unterstützung einer positiven Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen bietet der Verein zweimal wöchentlich TAEKWONDO an. Dieser Kurs ist geeignet, das Selbstvertrauen und den Selbstbehauptungswillen von Kindern und Jugendlichen zu stärken.


2.2.3 Ansprechpartner:innen Kinderschutz

Kinderschutzbeauftragte in unserem Verein sind:

  • Sandra Harmßen (Übungsleiterin, Jugendwart, Zertifizierte Kinderschutzbeauftragte)
  • Andrea Bolz (Übungsleiterin, Zertifizierte Kinderschutzbeauftragte)
  • Louisa Harmßen (Übungsleiterin, Präventionsbeauftragte)

Sie stehen als erste Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche, Übungsleiter:innen und Eltern zur Verfügung und gewähren „Erstunterstützung“. Außerdem sind Sie Bindeglied zum Vorstand des Vereins und beraten mit diesem das weitere Vorgehen im Falle bekannt gewordener sexueller oder interpersoneller Gewalt im Verein. Falls weitere Schritte erforderlich sind, erfolgen diese in Zusammenarbeit mit KIDS CARE und dem Kinderschutzbund.


2.2.4 Erweitertes Führungszeugnis

Der Verein verpflichtet alle Übungsleiter:innen, die Kinder und/oder Jugendliche betreuen, zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses:

Die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses soll sicherstellen, dass keine einschlägig vorbestraften Personen die Gelegenheit erhalten, sich den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen zu nähern. Ein eintragsfreies erweitertes Führungszeugnis für sich allein gesehen bietet aber keine Garantie für die Geeignetheit der Bewerber:innen.

Das erweiterte Führungszeugnis ist nach gesetzlichen Vorgaben zu erneuern.

Von der Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses soll insbesondere dann abgesehen werden, wenn

  • es sich um eine einmalige oder spontane ehrenamtliche Tätigkeit handelt,
    z.B. Fahrten zu Auswärtsveranstaltungen,
  • die Situation eine Ausnahmeregelung fordert (kurzfristiger Ersatz).

In diesen Fällen muss eine Selbstauskunftserklärung vorgelegt werden.

 

2.2.5 Beschwerdemanagement

Beschwerdemanagement ist mehr als ein Notfallprogramm. Beanstandungen sind Chancen. Der Verein gibt jedem Mitglied die Möglichkeit seine Unzufriedenheit kundzutun.

Folgende Vorgehensweise ist bei uns die Regel:

1. Beschwerdeannahme per E-Mail oder Telefon

2. Bearbeitung und Entscheidung, sowie bei Bedarf Weiterleitung an zuständige
Ansprechpartner:innen

3. Rückmeldung an Betroffene

4. Dokumentation, Auswertung und Verbesserungsmanagement

2.3 Interventionsleitfaden bei Kindeswohlgefährdung

Der folgende Handlungsplan ist der Leitfaden im Falle eines Verdachts einer Straftat oder eines Fehlverhaltens auf sexueller oder interpersoneller (Gewalt durch Personen) Basis. Eine visuelle Darstellung findet sich im Anhang 3.2.

Folgende Grundsätze sind zu beachten:

  • Dokumentation der Information oder der eigenen Feststellung. Dazu gehören mindestens Art der Feststellung (was), Zeitpunkt (wann), Ort des Geschehens (wo) sowie die betroffene und die verdächtige Person (wer). Vermerken der reinen Information ohne eigene Interpretation. Keine Vorverurteilungen vornehmen.
  • Zuhören; der betroffenen Person Glauben schenken.
  • Keine Versprechungen abgeben, die nicht gehalten werden können.
  • Unverzügliche Information der Ansprechpartner:innen. Diese informieren den Vorstand und geben „Erstunterstützung“.
  • Ansprechpartner:innen und Vorstand entscheiden über das weitere Vorgehen.
  • Erklärungen nach außen erfolgen ausschließlich durch Ansprechpartner:innen oder Vorstand. Diese setzen sich mit zuständigen Stellen in Verbindung.
  • Eine Ausnahme besteht dann, wenn offensichtlich eine Straftat oder eine entsprechende Verletzung vorliegt und Gefahr im Verzug besteht. Hier sind sofort die Polizei bzw. Rettungskräfte zu informieren. Dies ersetzt nicht die sich anschließende Information der Ansprechpartner:innen.


2.4 Öffentlichkeitsarbeit (nach außen und innen)

Die Bemühungen des Vereins zum Schutz der Kinder und Jugendlichen werden öffentlich gemacht. Es soll deutlich werden, dass der Verein das Konzept lebt und auf potenzielle Täter geachtet wird.

Veröffentlichungen sollen u.a. in folgenden Medien erfolgen:

  • Dauerinformation auf der Homepage des Vereins www.tsv-jahn.de
  • Plakate des Landessportbundes mit entsprechenden Schutzparolen.
  • Im Bedarfsfall in allen Medien Hinweise auf gesonderte Informationsveranstaltungen
    für Kinder, Jugendliche und Eltern zum Thema sexualisierte und interpersonelle Gewalt.

 

3 Anhang

3.1 Verhaltensregeln zur Prävention sexualisierter Gewalt

für alle ehren-, neben- und hauptamtlichen Mitarbeitenden, bei der Zusammenarbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 18 Jahren.

  • Ich frage bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach Erlaubnis, sofern Hilfestellung, technisches Training und spielerische Gruppenspiele Körperkontakt erfordern, der über den vom Regelwerk des jeweiligen Spiels vorgegebenen Kontakt hinausgeht. Ich vermeide Körperkontakt im Intimbereich.
  • In der direkten Kommunikation führe ich sechs-Augen-Gespräche mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (Hinzuziehung Dritter, z.B. Elternteil, Betreuende).
  • Ich pflege einen respektvollen Umgang zu allen Mitgliedern. Ich übe meine Macht als Übungsleiter:in nicht aus, kommuniziere und begründe leistungsbezogene Entscheidungen.
  • Ich nutze digitale Kommunikationsmittel zu Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen nur zu reinen Informationszwecken zum Trainings- und Vereinsbetrieb und vermeide Freizeitkommunikation und Bewertungen über digitale Kommunikationsmittel.
  • Ich achte darauf, dass sich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nicht zusammen mit z.B. Teilnehmern der Erwachsenen in einer Umkleide befinden
    (Eltern des Eltern-Kind-Kurse sind damit nicht gemeint) und koordiniere die Übergangszeiten zwischen den Trainings entsprechend.
  • Ich betrete Umkleiden nur im Notfall und durch vorheriges Ankündigen (z.B. durch Klopfen).
  • Ich achte bei Ausfahrten mit Übernachtung darauf, dass die Zimmeraufteilung geschlechtsgetrennt erfolgt.
  • Ich bemühe mich für Ausflüge, mindestens zwei Begleitpersonen unterschiedlichen Geschlechts einzuplanen.
  • Ich gebe keine personenbezogenen Daten ungefragt an Dritte weiter und prüfe, ob der verwendete Kommunikationsdienst eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten benötigt.
  • Ich fotografiere und filme Kinder nur mit schriftlicher Zustimmung (der Erziehungsberechtigen) und niemals in peinlichen, bloßstellenden, intimen oder weiteren erniedrigenden Situationen. Die Zustimmung bezieht sich nur auf TSV-Medien. Die Aufnahmen dürfen nicht privat verwendet und veröffentlicht werden.
  • Ich verpflichte mich, regelmäßig an Informationsveranstaltungen zur Prävention von sexualisierter und interpersoneller Gewalt teilzunehmen, wenn ich mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zusammenarbeite.

 

3.2 Interventionsleitfaden bei Kindeswohlgefährdung (visuelle Darstellung)

 

3.3. Wichtige Erreichbarkeiten

  • Jugendbeauftragte/Kinderschutzbeauftragte Sandra Harmßen
    Tel: 0172-7785550 / E-Mail sandra.harmssen@tsv-jahn.de
  • Kinderschutzbeauftragte (Vertretung) Andrea Bolz
    Tel.: folgt / E-Mail: andrea.bolz@tsv-jahn.de
  • Erweiterte Ansprechpartnerin Präventionsarbeit Louisa Harmßen
    E-Mail: louisa.harmssen@tsv-jahn.de
  • 1. Vorsitzender Klaus Holtmann E-Mail: klaus.holtmann@tsv-jahn.de
  • 2. Vorsitzende Sebastian Riech
    Tel: 0172-9585756 / E-Mail: sebastian.riech@tsv-jahn.de
  • Kids Care
    Tel: 0211-617 057 0 / E-Mail: info@kinderschutzbund-duesseldorf.de
    Ansprechpartnerin Sophie Bökmann
    E-Mail: boekmann@kinderschutzbund-duesseldorf.de
  • Nummer gegen Kummer (Jugendliche beraten Jugendliche)
    anonyme Telefonberatung Kinder und Jugendlich Tel: 116 111
  • Kinderschutzdienst Stadt Düsseldorf Tel: 0211 – 92100
    Rund um die Uhr für Familien

 

Dieses Konzept wurde im Rahmen der Sitzung des erweiterten Vorstandes des TSV Jahn Oberkassel e. V. Düsseldorf am 11.12.2024 als verbindlich für den Gesamtverein verabschiedet. Die hier aufgeführten Festlegungen gelten damit ab sofort.

 

Düsseldorf, 11.12.2024

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Klaus Holtmann, 1. Vorsitzender                     Sandra Harmßen, Jugendbeauftragte

 

Kinderschutzkonzept

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