Beitragsordnung des TSV JAHN 05
gültig ab 1. Januar 2019
Mitglieder | Grundbeiträge | zusätzliche Abteilungsbeiträge | ||||
| Alter Jahre | Monat
Euro | Jahr
Euro | Badminton Monat Euro | Handball Monat Euro | Taekwondo Monat Euro |
Kinder | 0 - 14 | 6,50 | 78,00 | 3,50 | 3,50 | 3,50 |
Jugendliche | 15 - 18 | 7,00 | 84,00 | 3,50 | 3,50 | 3,50 |
Erwachsene | 19 - 99 | 10,00 | 120,00 | 7,00 | 7,00 | 7,00 |
Studenten | 19 - 27 | 7,00 | 84,00 | 7,00 | 7,00 | 7,00 |
Familien | - | - | 250,00 |
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Passiv | - | - | 30,00 |
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Sozialbeitrag Kinder/Jugendliche | 0 - 18 |
| 30,00 |
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Sozialbeitrag Erwachsene | 19 - 99 |
| 50,00 |
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Aufnahmegebühr:
Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt € 9,00.
Eltern und Kind:
Das Elternteil zahlt den Erwachsenen-Grundbeitrag, Kinder bis 4 Jahre sind beitragsfrei. Die Kinder werden beitragspflichtig ab einem Alter von 5 Jahren oder bei Wechsel in eine andere Kindergruppe. Der Beitrag wird ab dem nächsten Kündigungstermin berechnet. Die Erwachsenenmitgliedschaft muss gegebenenfalls zu diesem Termin gekündigt werden.
Ermäßigungen:
a) Die Grundbeiträge, außer dem Familien-, Passiv- und Sozialbeitrag, ermäßigen sich bei Erteilung einer Vereinbarung für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren um € 6,00 Euro pro Jahr.
b) Ermäßigungen für Schüler, Studenten, Wehrdienst- und Zivildienstleistende können nur gewährt werden, wenn die jeweils gültige Bescheinigung unaufgefordert vorgelegt wird.
c) Der Sozialbeitrag kann vom Vorstand in begründeten Fällen gewährt werden (z.B. Arbeitslosigkeit oder sonstige Notlagen). Diese Ermäßigung muss schriftlich beantragt werden, gegebenenfalls mit Nachweis.
Fälligkeit:
Alle Beiträge sind vierteljährlich im Voraus fällig.
Lastschrifteinzüge erfolgen bei halbjährlicher Zahlung am 5. Werktag im Januar und Juli des Jahres bei vierteljährlicher Zahlung am 5. Werktag im Januar, April, Juli, Oktober des Jahres.
Rechnungszahlungsfrist bis 31.01. des Jahres.
Familienbeitrag:
Dieser Beitrag wird ermöglicht bei Familienmitgliedern die im selben Haushalt leben.
Die Abteilungsbeiträge werden zusätzlich fällig.
Kündigung:
Eine Kündigung ist mit einer Frist von 6 Wochen zum 30. Juni oder 31. Dezember nur im Original in schriftlicher und unterschriebener Form an den Vorstand möglich und wird schriftlich bestätigt. Zu viel gezahlte Beiträge können satzungsgemäß nicht zurückerstattet werden.
Gebühren:
Für Beiträge, die nicht fristgerecht eingegangen sind oder für nicht eingelöste Lastschriften, werden folgende Gebühren fällig:
1. Mahnung € 6,00
2. Mahnung € 12,00
Bearbeitungsgebühr für Rücklastschrift € 6,00 zuzüglich fremder Bankgebühren.
Noch eine Bitte!
Wir bitten Dich, uns über Namens-, Anschriften- oder Bankverbindungsänderungen umgehend zu informieren. Eventuelle Kosten, die durch nicht erfolgte Mitteilung entstehen, werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.
Beschlossen am 22.08.2018 durch den Vorstand des TSV Jahn 05 Düsseldorf-Oberkassel e.V.