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Beitragsordnung des TSV JAHN 05

gültig ab 1. Januar 2025

Mitglieder

Grundbeiträge

zusätzliche Abteilungsbeiträge

Alter

Jahre

Monat

Euro

Jahr

Euro

Badminton

Monat

Euro

Handball

Monat

Euro

Taekwondo

Monat

Euro

Volleyball

Spielbetrieb

Monat

Euro

Kinder und Jugendliche

  0 - 18

  7,00

  84,00

3,50

3,50

3,50

3,50

Studenten

19 - 27

  7,00

  84,00

7,00

7,00

7,00

7,00

Erwachsene

19 - 99

11,50

138,00

7,00

7,00

7,00

7,00

Familien

-

-

280,00

 

 

 

 

Passiv

-

-

 30,00

 

 

 

 

Sozialbeitrag

Kinder/Jugendliche

  0 - 18

 

 30,00

 

 

 

 

Sozialbeitrag

Erwachsene

19 - 99

 

 50,00

 

 

 

 

 

Aufnahmegebühr:

Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt € 9,00.

 

Eltern und Kind:  

Das Elternteil zahlt den Erwachsenen-Grundbeitrag, Kinder bis 4 Jahre sind beitragsfrei. Die Kinder werden beitragspflichtig ab einem Alter von 5 Jahren oder bei Wechsel in eine andere Kindergruppe. Der Beitrag wird ab dem nächsten Kündigungstermin berechnet. Die Erwachsenenmitgliedschaft muss gegebenenfalls zu diesem Termin gekündigt werden.

 

Erhöhung: 

Bei Nichterteilung eines SEPA-Lastschriftmandates erhöht sich der monatliche Grundbeitrag um € 0,50.

 

Ermäßigungen: 

a) Ermäßigungen für Schüler, Studenten, Wehrdienst- und Zivildienstleistende können nur gewährt werden, wenn die jeweils gültige Bescheinigung unaufgefordert vorgelegt wird.

b) Der Sozialbeitrag kann vom Vorstand in begründeten Fällen gewährt werden (z.B. Arbeitslosigkeit oder sonstige Notlagen). Diese Ermäßigung muss schriftlich beantragt werden, gegebenenfalls mit Nachweis.

 

Fälligkeit:            

Alle Beiträge sind vierteljährlich im Voraus fällig. 

Lastschrifteinzüge erfolgen

- bei halbjährlicher Zahlung am 5. Werktag im Januar und Juli des Jahres.

- bei vierteljährlicher Zahlung am 5. Werktag im Januar, April, Juli, Oktober des Jahres.

Rechnungszahlungsfrist bis 31.01. des Jahres.

 

Familienbeitrag:      

Dieser Beitrag wird ermöglicht bei Familienmitgliedern, die im selben Haushalt leben.

Die Abteilungsbeiträge werden zusätzlich fällig.

 

Kündigung:

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 6 Wochen zum 30. Juni oder 31. Dezember in Textform an den Vorstand möglich und wird in Textform bestätigt. Zu viel gezahlte Beiträge können satzungsgemäß nicht zurückerstattet werden.

 

Gebühren:             

Für Beiträge, die nicht fristgerecht eingegangen sind oder für nicht eingelöste Lastschriften, werden folgende Gebühren fällig:

1. Mahnung   €   6,00

2. Mahnung   € 12,00

Wird die mit Bankeinzug eingezogene Forderung des Vereins vom Bankinstitut des Mitglieds nicht eingelöst, wird das Mitglied schriftlich durch die Geschäftsstelle angemahnt. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 6,00 zuzüglich fremder Bankgebühren erhoben. Es erfolgt ein erneuter Bankeinzug zum nächsten Monatsbeginn.

 

Noch eine Bitte!

Wir bitten Sie, uns über Namens-, Anschriften- oder Bankverbindungsänderungen umgehend zu informieren. Eventuelle Kosten, die durch nicht erfolgte Mitteilung entstehen, werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.

 

Beschlossen am 08.07.2024 durch den Vorstand des TSV JAHN 05 Düsseldorf-Oberkassel e.V. und genehmigt durch die Mitgliederversammlung am 21.08.2024.

 

 

Datenschutzordnung

Präambel

Der TSV Jahn 05 Düsseldorf Oberkassel e.V. verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Sportbetriebs, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.

§ 1 Allgemeines

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder

1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen. Für jede Kategorie von betroffenen Personen wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ein Einzelblatt angelegt.

2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Abteilungs- und ggf. Mannschaftszugehörigkeit, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein, ggf. Haushalts- und Familienzugehörigkeit bei Zuordnung zum Familienbeitrag.

3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landesverbänden, deren Sportarten im Verein betrieben werden, werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet, soweit die Mitglieder eine Berechtigung zur Teilnahme am Wettkampfbetrieb der Verbände beantragen (z.B. Startpass, Spielerpass, Lizenz) und an solchen Veranstaltungen teilnehmen.

§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene in Aushängen und in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben.

2. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen: Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen, Mannschaftsaufstellung, Ergebnisse, Torschützen, Alter oder Geburtsjahrgang.

3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.

4. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands, der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht.

§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Funktional ist die Aufgabe der Geschäftsstelle zugeordnet, soweit die Satzung oder diese Ordnung nicht etwas Abweichendes regelt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle stellen sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Sie sind für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.

§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen

1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern, Abteilungsleitern, Übungsleitern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.

2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.

3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.

§ 6 Kommunikation per E-Mail

1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein vereinseigene E-Mail-Adressen ein, die im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen sind.

2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinanderstehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.

§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.

§ 8 Datenschutzbeauftragter

Da im Verein in der Regel keine 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, hat der Verein keinen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

§ 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten

1. Der Verein unterhält zentrale Auftritte für den Gesamtverein. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Vorstand und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle. Änderungen dürfen ausschließlich durch diese und den Administrator vorgenommen werden.

2. Der Vorstand ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.

3. Abteilungen, Gruppen und Mannschaften bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte (z.B. Homepage, Facebook, Twitter) der ausdrücklichen Genehmigung des Vorstands. Für den Betrieb eines Internetauftritts haben die Abteilungen, Gruppen und Mannschaften Verantwortliche zu benennen, denen gegenüber der Vorstand weisungsbefugt ist. Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen, kann der Vorstand nach § 26 BGB die Genehmigung für den Betrieb eines Internetauftritts widerrufen. Die Entscheidung des Vorstands nach § 26 BGB ist unanfechtbar.

§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung

1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder –Weitergabe ist untersagt.

2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am 25.05.2018 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.

Beitragsordnung

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Kontakt
Geschäftsstelle

TSV JAHN 05 Düsseldorf-Oberkassel e.V.
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0211/570865
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