Jugendordnung des TSV JAHN 05
§ 1 Name und Mitgliedschaft
Mitglieder der Vereinsjugend im TSV Jahn 05 Oberkassel e.V. sind alle Jugendlichen unter 18 Jahren aller Abteilungen des Vereins, sowie alle für den Jugendbereich gewählten und berufenen Mitarbeiter.
§ 2 Aufgaben
Aufgaben der Vereinsjugend sind unter Beachtung der Grundsätze des freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaates:
a) Pflege und Förderung des Sports als Teil der Jugendarbeit
b) zeitgemäße Jugendarbeit
c) Zusammenarbeit mit anderen anerkannten Jugendorganisationen
d) Pflege der internationalen Verständigung
§ 3 Führung und Verwaltung
Die Vereinsjugend des TSV Jahn 05 Oberkassel e.V. führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.
§ 4 Organe
Organe der Vereinsjugend sind
a) die Jugendversammlung
b) der Jugendvorstand
§ 5 Jugendversammlung
Die Jugendversammlung ist das oberste Organ der Vereinsjugend.
Aufgaben der Jugendversammlung:
Festlegung der Richtlinien in der Jugendarbeit
Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Jugendvorstandes
Entgegennahme der Berichte und des Kassenabschlusses des Jugendvorstandes
Wahl des Jugendvorstandes
Die ordentliche Jugendversammlung findet alle 2 Jahre statt.
Sie wird zwei Wochen vorher vom Jugendvorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich oder per E-Mail an die letzte dem Verein vorliegende Adresse (per Brief oder E-Mail) einberufen. Beschlüsse und Wahlen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten gefasst.
§ 6 Jugendvorstand
Der Jugendvorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden und bis zu zwei Stellvertreter/innen. In den Jugendvorstand kann jedes Mitglied des Vereins ab 16 Jahren gewählt werden. Die Mitglieder des Jugendvorstandes werden von der Jugendversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt und bleiben bis zur Neuwahl des Jugendvorstandes im Amt. Der/die Vorsitzende ist Mitglied des Vorstandes des TSV Jahn 05 Oberkassel e.V. als Jugendbeauftragter.
Der Jugendvorstand ist für alle Jugendangelegenheiten des Vereins zuständig.
Der Jugendvorstand erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Satzung, der Jugendordnung und der Beschlüsse der Jugendversammlung.
Der Jugendvorstand ist für seine Beschlüsse und deren Ausführung der Jugendversammlung und dem Vorstand des TSV Jahn 05 Oberkassel e.V. verantwortlich.
Die Sitzungen des Jugendvorstandes finden nach Bedarf statt.
§ 7 Jugendordnungsänderungen
Änderungen der Jugendordnung können nur von der Jugendversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden.
Diese Jugendordnung wurde von der Jugendversammlung am 05.07.2012 beschlossen.